Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!
Datum: 2021/08/28 – Themenbereiche: Politik
Nach dem politisch sicher nicht unwillkommenen Polizei-Prügel-Protest[1] vor zwei Monaten, gab es einen Monat vor der anstehenden Bundestagswahl 2021[2, 3, 4] eine für das Wahlvieh wohl besser passende Polizei-Kuschel-Demo[5], welche diesmal[6] völlig überraschend ganz ohne gewalttätige polizeiliche Übergriffe[7, 8] auskam – wenn auch die Polizei erneut versuchte, bereits im Vorfeld die freie Meinungsäußerung der Protestierenden zu torpedieren.[9, 10]
Achtung: Diese Galerie kann zeitgeschichtlich wertvolle Anteile an Satire enthalten! Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitte den Lokalpolitiker oder den politisch geschulten Freund ihres Vertrauens. Ich teile allerdings nicht im Detail die politische Gesinnung aller hier gezeigten Akteure!
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Auftaktkundgebung
Die Reden
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 6/53)
Die Moderatorin eröffnete die Kundgebung
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Audio 1/17)
Die Moderatorin begrüßte die Demonstrationsteilnehmer und erinnerte an die gemachten Erfahrungen während der 1. Prügel-Demo, welche die Dringlichkeit des Protestes aufzeigen. (Audio 1/17) [MP3]
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 7/53)
Demonstrationsanmelder Martin Behrsing[11]
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Audio 2/17)
Versammlungsleiter Martin Behrsing zu den Demonstrationsauflagen (Audio 2/17) [MP3]
Martin Behrsing sprach zu folgenden Themen:
- Er berichtete von den widerrechtlichen Polizeiauflagen, die in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht Münster[12, 13] kassiert wurden.
- Er bat um die Einhaltung der zurecht gestutzten, moderaten Auflagen und lud explizit Schwurbler von der Demonstration aus.
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 8/53)
Der Moderator zu weiteren Polizeiauflagen
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Audio 3/17)
Der Moderator sprach über – trotz des Urteils aus Münster – von der Polizei separat verhängte schikanöse Demonstrationsauflagen. (Audio 3/17) [MP3]
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 9/53)
Rechtsanwältin Anna Busl[14, 15] (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.[16, 17, 18])
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Audio 4/17)
RA Anna Busl sprach zu den wirklichen Gründen des Versammlungsgesetzes, dessen Auswirkungen und was dagegen getan werden muss. (Audio 4/17) [MP3]
Anwältin Anna Busl sprach zu folgenden Themen:
- Sie kritisierte deutlich die völlig überzogenen Polizeimaßnahmen bei der 1. Demonstration, bei der die Polizei aufgrund vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten einzelner Personen den ganzen Protestzug lahm gelegt und auch nicht mit den Demonstrationsleitern kommuniziert hatte. Sie prangerte zudem die politischen Fehlaussagen[19, 20, 21, 22] an, mit denen diese polizeilichen Übergriffe gedeckt und legitimiert werden sollten.
- Das zeige, dass diese sehr wenig rechtsstaatliche[23, 24, 25, 26, 27, 28] politische Realität die Vorgaben des Brokdorf-Beschlusses[29] des Bundesverfassungsgerichts[30, 31] ad acta legen will, welches 1985 weitreichende Bürgerrechte definierte in dem es feststellte, dass Versammlungen ... ein Stück ursprünglich-ungebändigte unmittelbare Demokratie (enthalten), das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren. (siehe Abschnitt 67) Ebenfalls geplant sind die nahezu beliebige Videoaufzeichnung[32, 33, 34, 35, 36] von friedlichen DemonstrantInnen und weitere weitreichende polizeiliche Überwachungsbefugnisse.
- Anna Busl kritisierte deutlich die politische Ignoranz der eindeutigen Rechtsprechung und die Mißachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips[37, 38] sowie prangerte an, dass diese feuchten Repressionsträume bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes umgesetzt werden. Daher habe das Bündnis Klage gegen die Polizeimaßnahmen eingereicht.[39, 40]
- Sie wies darauf hin, dass diese Klage alleine aber nicht reiche, da generell der Staat missliebigen Protest unterdrücken will durch weitere Sicherheitsgesetze[41, 42, 43] und Überwachungsbefugnisse des Rechtsstaates durch das Polizeigesetz NRW[44], um die hiesigen (Macht-)Verhältnisse nicht mehr infrage stellen zu können.
- Sie erinnerte daran, wie sich die Reichen und Mächtigen des Landes gerade in der Corona[45]-Krise[46] zulasten der Allgemeinheit noch mehr die Taschen vollgemacht haben[47, 48, 49, 50, 51], während gleichzeitig die Armut in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht hat[52, 53, 54, 55, 56, 57] und stellte somit klar, dass diese Superreichen und der ihre Interessen absichernde repressive Staat, das eigentliche Problem des Landes sind. Dies sei der eigentliche Grund des heutigen Protests.
Brokdorf-Beschluß[29] des Bundesverfassungsgerichts (BVerGE 69, 315 - Brokdorf), 14. Mai 1985:
Nach alledem werden Versammlungen in der Literatur zutreffend als wesentliches Element demokratischer Offenheit bezeichnet: "Sie bieten ... die Möglichkeit zur öffentlichen Einflußnahme auf den politischen Prozeß, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest ...; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren" (Hesse, aa0, S. 157; übereinstimmend Blumenwitz, a.a.O. [132 f.]). Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes. ... Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn die Repräsentativorgane mögliche Mißstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen (vgl. auch BVerfGE 28, 191 [202]). In der Literatur wird die stabilisierende Funktion der Versammlungsfreiheit für das repräsentative System zutreffend dahin beschrieben, sie gestatte Unzufriedenen, Unmut und Kritik öffentlich vorzubringen und abzuarbeiten, und fungiere als notwendige Bedingung eines politischen Frühwarnsystems, das Störpotentiale anzeige, Integrationsdefizite sichtbar und damit auch Kurskorrekturen der offiziellen Politik möglich mache (Blanke/Sterzel, a.a.O. [69]). (Abschnitt 67)
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 10/53)
Der Protest umfasste ein buntes Spektrum: OB GLITZERND ODER MILITANT – QUEER FEMINISTISCHER WIDERSTAND
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 11/53)
Die Red Rebels[58, 59] mahnten zur Achtsamkeit gegenüber dem Abbau von Grundrechten.[60, 61]
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 12/53)
Ein Vortrag zu den Auswirkungen des Versammlungsgesetzes auf die migrantische Linke
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Audio 5/17)
Staatliche Repression gegenüber der linken Friedensbewegung (Audio 5/17) [MP3]
Es wurde über folgende Themen gesprochen:
- Der Moderator bedankte sich bei der Vorrednerin Anna Busl, dass sie an die Dringlichkeit des nicht nachlassenden Protestes erinnerte.
- Die Moderatorin wies darauf hin, dass die Veranstaltung von der Volksinitiative für gesunde Krankenhäuser in NRW[62, 63, 64, 65, 66, 67] unterstützt werde, die sich engagiere für bessere Arbeitsbedingungen der Angestellten in den Krankenhäusern.
- Die anschließend Vortragende berichtete von Repressionen gegenüber demonstrierenden Kurden und dem permanenten Versuch der Polizei, diese zu kriminalisieren. Sie skizzierte die Geschichte der linken Friedensproteste, u.a. gegen die deutschen Waffenexporte[68, 69, 70] bis hin zu den die Proteste behindernden Sicherheitsgesetzen. Die nachfolgenden geschichtlichen Ereignisse der letzten Jahre werden stets als Vorwand benutzt, zur Installation weiterer Repressionsmittel gegen die eigene Bevölkerung und zur Verfestigung der politischen Macht. Diesem Angriff auf die Freiheit muss entschlossen entgegen getreten werden.
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 13/53)
Gabriele Schmidt[71] (Landesleiterin von verdi - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen[72, 73, 74, 75, 76, 77, 78])
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Audio 6/17)
Gabriele Schmidt zum Versammlungsgesetz als ein Angriff auf die Demokratie[79, 80, 81] (Audio 6/17) [MP3]
Es wurde zu folgenden Themen gesprochen:
- Die Moderatorin dankte der Vorrednerin und erinnerte daran, dass die geschilderten Repressionen nicht nur die KurdInnen, sondern alle AktivistInnen betreffen.
- Gabriele Schmidt erinnerte an die hart erkämpfte und gesetzlich zu schützende Versammlungs-[82, 83, 84, 85] und Meinungsfreiheit.[86, 87, 88, 89] Diese Grundrechte dürfen als Kern einer Demokratie nicht angetastet werden. Sie stellte klar, dass Einigkeit ohne Recht und Freiheit[90, 91, 92, 93, 94] nicht zusammenpasst. Die Demonstration am 26. Juni hat deutlich gezeigt, dass dieser Gesetzentwurf der Einschüchterung von Versammlungsteilnehmenden und nicht ihrem Schutz dient. Außerdem gehen die Durchgriffsrechte der Polizei viel zu weit.
- Sie erinnerte daran, dass die freie Meinungsäußerung nicht an bestimmte rechtliche Formen gebunden ist, mit dem Sinn mehr öffentliche Aufmerksamkeit für das Anliegen erreichen zu können. Die geplanten Beschränkungen, Überwachungen und Strafen bezeugen daher ein grundlegendes Problem. Im Speziellen muss der Protest gegen den Faschismus möglich bleiben! Daher ist dieser Gesetzentwurf ein Angriff auf die Demokratie und den Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. Er darf also nicht verabschiedet werden.
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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! (Foto 14/53)
Banner vom Trägerkreis Atomwaffen abschaffen[95, 96, 97, 98, 99], denn:
Friedensblockaden sind keine Verbrechen