Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst Recht!
Datum: 2021/10/30 – Themenbereiche: Politik
Nach den beiden Demonstrationen unter dem Motto Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten![1, 2, 3, 4] in Düsseldorf (erste Demo mit Polizeigewalt[5] und zweite Demo ohne Eskalation durch die Polizei) sowie der Kundgebung vor dem Landtag NRW[6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14] (als zeitnahe Reaktion auf die Eskalation der Polizei[15, 16]), fand heute die dritte Protestveranstaltung gegen das geplante neue NRW-Versammlungsgesetz[17, 18, 19, 20, 21, 22] mit mehr als 5000 TeilnehmerInnen aus zahlreichen Interessengruppen und generationenübergreifenden Gesellschaftsschichten statt[23] – deren Marschroute an einer Adbusting-Plakataktion[24, 25, 26, 27] von ikonenhaften[28]/Big Brother-haften[29] Plakaten vorbei führte. Neben einer polizeilichen Farce[30] (zum kulturhistorischen Hintergrund siehe hier[31]) lief der Demonstrationszug in der lebensfrohen Stadt Köln weitestgehend reibungslos ab[32] und endete unter reger Beteiligung nahe dem engagierten Polizeipräsidium.
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Ein rheinischer Pro(l)log
In der Stadt des rheinischen Humors war die Demonstrationsroute geschmückt mit einer Adbusting-Plakataktion, die die derzeitige derangierte Situation ins rechte Licht setzte:
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst Recht! (Foto 0/96)
Passend zur möglichen Verabschiedung des NRW Versammlungsgesetzes wurde eine Vorabversion des neuen Wappens Nordrhein-Westfalens[38, 39, 40] vorgestellt.
Zur Erläuterung der Symbolik: Der Tonfa[41, 42, 43] auf der heraldisch rechten Seite[44, 45] symbolisiert den Vater Rhein.[46] Die Waage der Justitia[47, 48, 49, 50] in brennender Schieflage auf der heraldisch linken Seite ersetzt das Westfalenross[51] mit seinem erhobenen Schweif. Das untere Feld der Lippischen Rose[52, 53, 54] wird durch eine (gerade für die beim Predictive Policing[55, 56, 57] so wichtigen Videoüberwachung[58, 59]) eingesetzte Kamera ersetzt.
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst Recht! (Foto 1/96)
Christian Lieber nicht regieren, als falsch regieren[60] L. aus W. stellte vorausschauend fest: Nie gab es mehr Geschwafel![61]
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst Recht! (Foto 2/96)
Herbert R. aus L. steht für Vereinfachungen: Jeder Demonstrant ist ein potentieller Terrorist[62, 63]. Denn: Diejenigen die da protestieren, kennen ja keine Grenzen!
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst Recht! (Foto 3/96)
Der ehemalige Kanzlerkandidat. Der ehemalige Ministerpräsident. Die PassantInnen zogen vorbei.
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Demonstration: Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst Recht! (Foto 4/96)
Die JuristInnen[64, 65, 66, 67, 68] werden die brennende Schieflage der Justitia[69] wieder gerade ziehen, da das Bundesverfassungsgericht[70, 71] im Brokdorf-Beschluß von 1985[72, 73, 74, 75] klarstellte, dass Versammlungen ein Stück ursprünglich-ungebändigte unmittelbare Demokratie enthalten. (Teil 67)[76]
Kommentar: Die entscheidende Passage, mit der das Bundesverfassungsgericht damals die Legitimation des zivilen Protestes stärkte, hier zur Verdeutlichung als Zitat:
Nach alledem werden Versammlungen in der Literatur zutreffend als wesentliches Element demokratischer Offenheit bezeichnet: "Sie bieten ... die Möglichkeit zur öffentlichen Einflußnahme auf den politischen Prozeß, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest ...; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren" (Hesse, aa0, S. 157; übereinstimmend Blumenwitz, a.a.O. [132 f.]). Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes. ... Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn die Repräsentativorgane mögliche Mißstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen (vgl. auch BVerfGE 28, 191 [202]). In der Literatur wird die stabilisierende Funktion der Versammlungsfreiheit für das repräsentative System zutreffend dahin beschrieben, sie gestatte Unzufriedenen, Unmut und Kritik öffentlich vorzubringen und abzuarbeiten, und fungiere als notwendige Bedingung eines politischen Frühwarnsystems, das Störpotentiale anzeige, Integrationsdefizite sichtbar und damit auch Kurskorrekturen der offiziellen Politik möglich mache (Blanke/Sterzel, a.a.O. [69]). (Teil 67)